Wer kann aufgenommen bzw. betreut werden?
Die Evang. Jugendhilfe Hochdorf e.V. hält für körperlich und geistig gesunde junge Menschen (Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene), die aus unterschiedlichsten Gründen eine vorübergehende oder auch dauerhafte Förderung, Betreuung und Versorgung benötigen, passende und hilfreiche Betreuungsangebote und Erziehungshilfen bereit. Die Palette der Hilfeangebote reicht dabei von zusätzlichen Betreuungs- und Beratungsangeboten innerhalb der Familie bis zum Angebot einer Betreuung in Verbindung mit einem Wohnangebot. Die jeweilige Familie des jungen Menschen behält aber in jedem Fall auch während der Betreuung durch die Evang. Jugendhilfe Hochdorf ihre grundlegende und wichtige Bedeutung.
Wie ist der Weg bis zur Inanspruchnahme einer Betreuung bzw. Beratung?
Die unterschiedlichen Betreuungs- und Beratungsangebote der Evang. Jugendhilfe Hochdorf werden allesamt auf dem Hintergrund gesetzlicher Regelungen im Kinder- und Jugendhilfegesetztes gewährt. Dabei hat das jeweils für Ihren Wohnort zuständige Jugendamt die Aufgabe, zu prüfen, ob die Lebenssituation Ihres Kindes/Jugendlichen oder die Ihrer Familie zur Inanspruchnahme einer unserer Hilfeangebote berechtigt. Die dann vom Jugendamt in vielen Fällen festgestellte Berechtigung zur Inanspruchnahme eines unserer Angebote bringt den Vorteil mit sich, dass die Hilfe für Sie kostenfrei oder aber - je nach Hilfeart und Ihren persönlichen Einkommensverhältnissen – zumindest weitgehendst kostenfrei ist. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, gerne beraten wir Sie!
Was hat das Jugendamt für eine Funktion?
Mit in Kraft treten des neuen Kinder- und Jugendhilfegesetzes im Jahr 1991 hat auch das Jugendamt eine neue Rolle bekommen. Heute versteht sich das Jugendamt i.d.R. als moderne Dienstleistungsbehörde mit dem Auftrag, Bürgerinnen und Bürger in belasteten und schwierigen Lebenssituationen zu beraten, Anspruchsberechtigungen auf Leistungen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetzt zu prüfen und bei Feststellung des Anspruchs bedarfsangemessene Beratungs- und Betreuungsangebote zu vermitteln. Falls Sie noch keine Erfahrung mit dem Jugendamt haben – rufen Sie uns an, wir unterstützen Sie gerne!
Kann ich mich unverbindlich informieren?
Was Einrichtungen wie die Evang. Jugendhilfe Hochdorf für Sie als Familie, als alleinerziehende Mutter oder als alleinerziehender Vater an Unterstützung und Entlastung alles bereit hält, ist für die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger auf Anhieb häufig schwer zu durchschauen. Wir wissen das und sind daher auf Ihre Fragen eingestellt. Falsche oder dumme Fragen gibt es nicht, wir möchten Sie ausdrücklich ermutigen – fragen Sie uns alle die Fragen, die Sie im Zusammenhang mit Betreuung und Beratung für sich und Ihr Kind bzw. Ihre Kinder haben. Wir nehmen uns Zeit für Sie und freuen uns, von Ihnen zu hören!
Was kostet Jugendhilfe?
Einrichtungen wie die Evang. Jugendhilfe Hochdorf bieten bedarfsangemessene und aufeinander abgestimmte Betreuungen und Beratungen für junge Menschen und ihre Familien, die meist in schwierigen und belasteten Lebenssituationen stehen. Die Hilfen werden von gut ausgebildeten und qualifizierten Fachleuten geleistet, die mit dieser Arbeit ihren Lebensunterhalt verdienen. Daher kosten unser Engagement für Sie bares Geld - doch meist ist es nicht Ihr Geld, mit dem unsere Leistungen bezahlt werden. Die Kosten für die ambulanten Hilfen (Flexibler Dienst, Soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistandschaft) bezahlt das Jugendamt in aller Regel in voller Höhe. Für die Betreuung von jungen Menschen in unseren Wohngruppen werden die jeweiligen Personensorgeberechtigte entsprechend ihrem Einkommen häufig zu einem kleinen Teil an den entstehenden Kosten beteiligt. Ob Sie bei Inanspruchnahme unserer Leistungen einen Teil der Betreuungskosten selbst tragen müssten, wird Ihnen das Jugendamt auf Ihre Nachfrage hin mitteilen.
Werden Eltern bei Inanspruchnahme von Hilfen „entrechtet"?
Keinesfalls! Sie als Mutter, als Vater oder auch beide Eltern behalten das volle Sorgerecht für Ihr Kind/Ihre Kinder, wenn Sie sich für die Inanspruchnahme von Hilfen von der Evang. Jugendhilfe Hochdorf entschließen. Im Rahmen der regelmäßigen Hilfeplanung haben Sie „volles Stimmrecht". Wir arbeiten in erster Linie darauf hin, dass Ihr junger Mensch/Ihre jungen Menschen nach Beendigung der Hilfen wieder in die Familie zurückkehren. Auch wenn das kein Ziel mehr ist und es bei den jungen Menschen um eine gelingende Verselbständigung geht, werden Sie als Eltern bzw. Personensorgeberechtigte von uns wahr- und ernst genommen.
Welchen Schutz bietet Hochdorf Ihrem Kind?
Um Ihrem Kind den bestmöglichen Schutz in der Betreuung zu bieten, haben wir ein umfangreiches Hochdorfer Schutzkonzept erarbeitet.
Uns ist dabei wichtig, Ihre Kinder frühestmöglich zu stärken und zu sensibilisieren. Dafür steht uns ein vielfältiges Präventionsprogramm zur Verfügung (Sexualpädagogisches Konzept, Medienpädagogisches Konzept, erlebnispädagogische Angebote). (Unsere Mitarbeitenden erhalten hierfür das nötige Wissen und die geeignete Anleitung.)
Uns ist wichtig, rechtzeitig auf Ihre Wünsche, Ängste und Sorgen zur reagieren. Sie sind Experte Ihrer Familie, daher bieten wir Ihnen verschiedenen Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten an, um aktiv bei der Gestaltung mitzuwirken. Ihr Kind hat ebenfalls ein Anrecht seine Wünsche, Ideen, Nöte und Beschwerden direkt in der Hilfegestaltung einzubringen. Neben den Möglichkeiten im Alltag stehen dazu auch formale Wege bereit, über die wir ihr Kind informieren.
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